Aufgrund der 7. Änderungsverordnung der 14. SARS-CoV-2 Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt, die am 10.11.2021 in Kraft trat, ändern sich auch die Vorgaben ab sofort für den Amateurfußball in Sachsen-Anhalt dahingehend, dass die 3-G-Regel bei den Spielen Beachtung finden muss.